Gebühren
durchschnittliche tägliche Nutzungszeit | Kind ab 3 Jahren | Geschwisterkind ab 3 Jahre | Kind unter 3 Jahre | Geschwisterkind unter 3 Jahre | Schulkind |
---|---|---|---|---|---|
3-4 Stunden | 103 € | 91 € | 135 € | 113 € | 113 € |
4-5 Stunden | 108 € | 96 € | 140 € | 118 € | 118 € |
5-6 Stunden | 124 € | 102 € | 146 € | 124 € | 124 € |
6-7 Stunden | 129 € | 107 € | 152 € | 129 € | 129 € |
7-8 Stunden | 135 € | 113 € | 157 € | 135 € | 135 € |
8-9 Stunden | 140 € | 118 € | 162 € | 140 € | 140 € |
9-10 Stunden | 146 € | 124 € | 168 € | 146 € | 146 € |
Mittagessen | Getränke | Spielgeld |
---|---|---|
70 € | 5,90 € | 5 € |
Das bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales gibt bekannt:
Ab 1. April 2019 sollen Eltern mit einem Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind ab dem 3. Lebensjahr finanziell während der gesamten Kindergartenzeit entlastet werden.
Dokumente
Wichtige Informationen und Voraussetzungen
Bei der Anmeldung Ihres Kindes müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
- Für die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung ist nach Paragraph 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes ein ausreichender Masernschutz erforderlich.
- Der Nachweis über 1 Masernimpfung trifft für Kinder im Alter von 13-24 Monaten zu.
- Der Nachweis über 2 Masernimpfungen trifft für Kinder ab 24 Monate zu.
- Diese Impfungen sind durch das Impfbuch zu bestätigen.
- Zulässig ist auch eine ärztliche Bescheinigung dass eine Immunität gegen Masern besteht.
- Ebenso reicht eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden kann.
- Haben Sie diese Bescheinigung schon an einer anderen öffentlichen Institution erbracht, reicht desen Bestätigung.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Wir empfehlen einen altersgerechten Impfschutz
- Bei Eltern und Kindern ohne die deutsche Staatsangehörigkeit ist es notwendig, dass diese sich entsprechend Ausweisen können und in einer deutschen Gemeinde gemeldet sind