Aufgaben - Der Sinn der Ministrantenarbeit ist der würdevolle und disziplinierte Dienst am Altar sowie die Förderung eines guten Miteinanders in der Gruppe. Beginn und Ende des Dienstes - Die Pfarrgemeinde ist bestrebt, jedes Jahr neuen Ministrantennachwuchs zu bekommen und wird geeignete Kinder ansprechen. - Austritt ist jederzeit durch Benachrichtigung des Pfarrers oder der Oberministranten möglich. - Der offizielle Ein- und Austritt erfolgt im Rahmen eines Gottesdienstes. - Sollte ein Ministrant längere Zeit unentschuldigt dem Dienst fernbleiben, sollte er vom Pfarrer oder den Oberministranten angesprochen werden. Arbeitsjahr - Das Arbeitsjahr ist das Schuljahr. Pflichten - Alle eingeteilten Ministranten müssen an den festgelegten Proben für die kirchlichen Feiertage teilnehmen, weil sonst ein ordentlicher Dienst nicht möglich ist. - Die Ministranten sollen mindestens 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes in der Sakristei eintreffen. Diese ist Teil der Kirche und daher ist angemessenes Verhalten selbstverständlich. - Im Verhinderungsfalle ist selbst für Vertretung zu sorgen, in Ausnahmefällen den Oberministranten Mitteilung zu machen. - Liturgische Geräte und Kleidung sind sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch wieder an die angestammten Plätze zu geben. - Den Anordnungen des Pfarrers und Mesners ist Folge zu leisten. Bestellung der Oberministranten - Wegen Vertretung und Arbeitsteilung ist es gegeben, zwei Oberministranten zu ernennen. Dies geschieht durch den Pfarrer aus dem Kreis der dienstältesten Ministranten. Aufgaben der Oberministranten - Terminfestlegung und Leitung der Ministrantenstunden und -proben - Einteilung der Altardienste für die Gottesdienste - Erstellen und Verteilen des Ministrantenplans - Auszahlung des jährlichen Geldes zur Weihnachtsprobe - Weitergabe von Informationen an alle Ministranten - Führung der Ministrantenkartei Ministrantenstunden - Ministrantenstunden finden nach Bedarf in unregelmäßigen Abständen statt. In diesen werden theoretisches Wissen über Kirche und Glauben vermittelt und Proben des liturgischen Dienstes durchgeführt. Die Teilnahme aller Ministranten ist notwendig. Die Termine werden im Ministrantenplan bekanntgegeben. - Kosten für gemeinsame Aktivitäten können nach vorheriger Absprache von der Pfarrgemeinde übernommen werden. Ministrantenbegleitung - Der vom Pfarrgemeinderat bestellte Verantwortliche für die Ministrantenarbeit unterstützt und berät die Oberministranten in allen Angelegenheiten. Diese pflegen mit ihm eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Schönwald, 23. Juli 2007 Pfarrer Alfons Vollath, Bischöfl. Geistl. Rat (Unterschrift Pfarrer) |
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